Arztrecht
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt eindeutig im Arztrecht, das sehr umfangreich und vielfältig ist. Daneben wird aber auch das Zahnarztrecht und das Krankenhausrecht von der Kanzlei Janzen betreut.
Als Haupttätigkeitsgebiet befasst sich die Kanzlei mit dem Arzthaftungsrecht
Hier gilt es Schadensersatzansprüche von Patienten wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung oder unzureichender Aufklärung über die Behandlungsrisiken durchzusetzen.
Gerade das Arzthaftungsrecht hat sich im Laufe der Jahre zu einer Spezialmaterie entwickelt, die nur noch von erfahrenen Anwälten beherrscht wird.
Klassische Behandlungsfehler sind z.B. der bei der Operation im Körper vergessene Tupfer, welcher zu Entzündungen führt, die Implantation einer falschen Hüft- oder Knieprothese oder die Verwechslung der Seite bei Paar-Organen.
Häufiger sind allerdings vermeidbare Diagnoseverzögerungen wie z.B. das Nichterkennen eines Tumors im frühen Stadium oder die verspätete Durchführung von dringend notwendigen medizinischen Untersuchungen.
Auch das verspätete Erkennen von Entzündungen im Operationsgebiet und die unzureichende Beachtung von Hinweiszeichen auf Infektionen können Haftungsfolgen nach sich ziehen.
Geburtsschäden kommen ebenfalls in deutschen Kliniken häufiger vor. Sie können für Mutter und Kind oft lebenslange, schwerwiegende Folgen haben.
Gerade die Fachrichtungen Chirurgie, Gynäkologie und Orthopädie sind besonders schadensträchtig.
Ein weiteres Gebiet im Arzthaftungsrecht sind Folgeschäden bei kosmetischen Operationen. Hier werden häufig die Patienten nur unzureichend über mögliche Risiken aufgeklärt und die Operationen verharmlosend dargestellt.
Aber nicht nur im stationären Bereich kommt es immer wieder zu Behandlungsfehlern oder unzureichender Aufklärung. Auch beim niedergelassenen Arzt können vermeidbare Fehler in der Behandlung gravierende Folgen für den Patienten haben.